Sich nahezu unvorhersehbar ändernde Kredit-Konditionen und Unsicherheiten bei Kosten und Lieferbarkeit von Baumaterialien führen in letzter Zeit immer häufiger dazu, dass Bauwillige sich nicht mehr in der Lage sehen die für städtische Wohnbaugrundstücke geltenden Baufristen einzuhalten.
Wir beantragen daher eine Erhöhung der Baufristen auf grundsätzlich zunächst drei Jahre. Auf Antrag soll die Frist begründet um weitere zwei, also insgesamt fünf Jahre verlängert werden können.
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